Ausbildung zum Musikinstrumentenmacher
Im IfM führen wir keine derartige Ausbildung durch! Wir können auch keine Ausbildungsplätze vermitteln!
Die Ausbildung zum Musikinstrumentenmacher regelt die Handwerksordnung (HwO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074) zuletzt geändert durch Artikel 3b des Gesetz zur Änderung des Gemeindereformgesetzes und anderer Gesetze vom 6. September 2005 (BGBl. I 2005 Nr. 57 S. 2725) und Berichtigung der Neufassung vom 16. August 2006 (BGBl. I 2006 Nr. 41 S. 2095) sowie Artikel 146 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I 2006 Nr. 50 S. 2407).
Anerkannte Ausbildungsberufe im Musikinstrumentenbau gemäß HwO sind:
Die Ausbildung zum Musikinstrumentenmacher erfolgt im allgemeinen über das duale System. Der Interessent sucht sich einen Lehrbetrieb, in dem er die praktische Ausbildung absolviert. Das theoretische Wissen erhält er in einer der unten genannten gewerblichen Schulen meist im Blockunterricht. Informationen über mögliche Ausbildungsbetriebe erhält man über die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern, die Handwerksinnungen oder die Agentur für Arbeit. Informationen findet man unter Umständen auch auf den Internetseiten des Deutschen Musikinformationszentrums (miz).
Es gibt auch die Möglichkeit der Berufsfachschulausbildung. Hier erlernt man sowohl die Theorie als auch die Praxis in der Berufsschule. Man benötigt also keinen Ausbildungsbetrieb. Da die Schulen entsprechende Lehrwerkstattplätze vorhalten müssen, kann man in den einzelnen Einrichtungen jeweils nicht alle Instrumentenmacherberufe erlernen. Aus dem gleichen Grund sind die Ausbildungsplätze auch begrenzt. Im Rahmen des Blockunterrichts im dualen System werden aber nach unseren Kenntnissen jeweils alle Instrumententenmacher - Berufe (Geigenbauer, Zupfinstrumentenmacher usw.) angeboten. Nachfolgend finden Sie die drei uns bekannten Schulen in Deutschland aufgelistet. Bitte informieren Sie sich auf den angegebenen Internetseiten und/oder nehmen Sie Kontakt zu den Einrichtungen auf!
Berufliches Schulzentrum für Technik und Hauswirtschaft
Reichenbach
Außenstelle Berufs- und Berufsfachschule
"Vogtländischer Musikinstrumentenbau" Klingenthal
Anschrift: Amtsberg 12, 08248 Klingenthal
Telefon: (..49)37467 23213
Telefax: (..49)37467 26631
E-mail: bsz-musik-klingenthal@t-online.de
Internet: www.bfs-klingenthal.de
Staatliche Berufsfachschule für Musikinstrumentenbau
Mittenwald
Staatliche Berufsschule Mittenwald
Anschrift: Schöttlkarstraße 17, 82481 Mittenwald
Telefon: (..49)8823 1353
Telefax: (..49)8823) 4491
E-Mail: info@instrumentenbauschule.eu
E-Postbrief: info@instrumentenbauschule.epost.de
Internet: www.instrumentenbauschule.eu
Oskar Walcker Schule Ludwigsburg
Gewerbliche Schule
Anschrift: Römerhügelweg 53, 71636 Ludwigsburg
Telefon: (..49)7141 4449101
Telefax: (..49)7141 4449199
E-Mail: sekretariat@ows-lb.de
Internet: www.ows-lb.de
Meisterprüfung im Musikinstrumentenbau
Die Gewerbe des Musikinstrumentenbaus sind laut HWO
zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe. Für
zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe kann
eine Meisterprüfung abgelegt werden. Durch die Meisterprüfung
ist festzustellen, ob der Prüfling eine besondere Befähigung in
einem zulassungsfreien Handwerk oder in einem handwerksähnlichen
Gewerbe erworben hat und Lehrlinge ordnungsgemäß ausbilden
kann. Zu diesem Zweck hat der Prüfling in vier selbständigen
Prüfungsteilen nachzuweisen, dass er Tätigkeiten seines
zulassungsfreien Handwerks oder seines handwerksähnlichen
Gewerbes meisterhaft verrichten kann (Teil I), besondere
fachtheoretische Kenntnisse (Teil II), besondere
betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse
(Teil III) sowie die erforderlichen berufs- und
arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV) besitzt.
Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung werden entsprechende
Vorbereitungslehrgänge angeboten. Informationen hierzu erteilen
die Handwerkskammern.
Man kann Musikinstrumentenbau auch studieren und zwar an der Westsächsischen Hochschule Zwickau (FH). Zugangsvoraussetzung ist die Fachhochschulreife. Es ist möglich, diese im Ausnahmefall durch eine entsprechende Aufnahmeprüfung zu umgehen. Bitte informieren Sie sich hierzu beim Studiengang Musikinstrumentenbau der WHZ.
Westsächsische Hochschule Zwickau
Fakultät Angewandte Kunst Schneeberg (AKS)
Studiengang Musikinstrumentenbau
(Studienort Markneukirchen)
Anschrift: Adorfer Straße 38, 08258 Markneukirchen
Telefon: (..49)375 536 1880
Telefax: (..49)375 536 1888
E-Mail: musikinstrumentenbau@fh-zwickau.de
Internet: www.studia-instrumentorum.de/merz.htm
Für ergänzende Informationen, die wir auf dieser Seite veröffentlichen können, sind wir natürlich dankbar. Einen email - support zur Problematik Ausbildung führen wir nicht durch!